Grundstück & Bauen

Grenzvermessung zur Sicherung des Eigentums

  • Frau am Tachymeter auf einer Straße in etwas Entfernung steht ein Mann mit einem Prisma
    © LDBV

    Grenzvermessung

    Zuständig für die Vermessung der Grundstücksgrenzen und ihren Nachweis im Liegenschaftskataster sind die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Finden Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzpunkte nicht, so können Sie dort eine Grenzfeststellung beantragen.

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  • Mann Prisma haltend umgeben von Lamas
    © LDBV

    Grundstücksteilung

    Die neuen Grundstücksgrenzen werden nach den Vorgaben im Vermessungsantrag in die bestehenden Eigentumsgrenzen eingefügt. Die Ergebnisse der Vermessung werden anschließend für den Eintrag ins Grundbuch aufbereitet.

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  • Gebäudeeinmessung mit Tachymeter
    © Bettina Goß

    Gebäudeeinmessung

    Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bayern haben den gesetzlichen Auftrag, Neubauten und Veränderungen am Grundriss der bestehenden Gebäude sowie deren Gestalt zu vermessen und in die amtlichen Unterlagen zu übernehmen. 

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  • Karte mit schwarzen Grenzlinien und unterschiedlich bunt eingefärbten Flurstücken
    © LDBV

    Umlegung

    Zersplitterter Grundbesitz oder ungünstige Grundstücksformen behindern oft eine geplante Baumaßnahme. Um diese Hindernisse zu beseitigen und Bauland schneller bereitstellen zu können, führen Kommunen Umlegungsverfahren durch. Diese können auf das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung übertragen werden.

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  • Grenzstein mit Meterstab
    © Bettina Goß

    Grenzzeichen

    Unter Abmarkung versteht man die Kennzeichnung des Grenzverlaufs durch dauerhafte Grenzzeichen, z.B. Grenzsteine. Zuständig für die Abmarkung ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die gesetzliche Grundlage der Abmarkung ist in Bayern das Abmarkungsgesetz (AbmG).

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  • Unterschiedliche Euromünzen
    © Pexels.com - Cottonbro

    Gebühren

    Die Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Produkte und Dienste der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der jeweils gültigen Fassung.

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  • Frau füllt einen Antrag aus
    © Pexels.com - Ron Lach

    Antrag stellen

    Für bestimmte Produkte und vor allem für die Leistungen bei denen wir zu Ihrem Grundstück kommen ist es notwendig einen Antrag zu stellen. So wissen wir, was Sie von uns genau benötigen. Einen Antrag können Sie auf verschiedene Arten stellen. Einige unserer Produkte können Sie auch direkt online beziehen.

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  • Mann mit Bauhelm schaut sich einen Bauplan an
    © Pexels.com - Thirdman

    Unser Angebot für Ihr Bauvorhaben

    Von der Grundstücksgrenze bis zum Katasterauszug zur Bauvorlage finden Sie auf dieser Seite einen Überblick über Wissenswertes, unser Produktangebot und unsere Leistungen bei Bauvorhaben.

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