Katasterauszug zur Bauvorlage
Amtliche Grundlage für Ihren Bauantrag
Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" besteht aus einer Flurkarte und einem Verzeichnis der Eigentümer des beplanten Grundstücks und der benachbarten Grundstücke.
Dieser kann als Grundlage für die Planung des Bauvorhabens dienen und wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt.
Zur Veranschaulichung finden Sie nachfolgend ein Beispiel: Katasterauszug zur Bauvorlage (pdf, 1 MB)
Verwendung
- zur Planung von Bauvorhaben
- zur Auskunft über angrenzende Eigentümer
- für Baugenehmigungsverfahren
Datenbezug
Der Katasterauszug zur Bauvorlage kann:
- mit digitalem Antrag über das BayernPortal (Direktlink) oder
- vor Ort direkt beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) oder
- auch an zahlreichen Gemeinden kann der Auszug direkt erworben werden.
Gebühren
Katasterauszug zur Bauvorlage je Auszug
mit bis zu 2 Flurkarten (bis einschließlich DIN A 3): 36,00 €.
Weitere Informationen
Der Auszug enthält die Flurstücke und die Angaben zum Eigentum des zu bebauenden Grundstücks sowie der angrenzenden Nachbarflurstücke. Er bietet damit die Grundlage für die Planung und Beantragung Ihres Bauvorhabens (§ 7 BauVorlV).
Wenn an Ihrere Gemeinde bereits der digitalen Bauantrag eingeführt wurde, gelten gegebenenfalls andere Voraussetzungen, nähere Informationen erfahren Sie bei ihrere Gemeinde oder auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren/index.php.
Bei einem Bauvorhaben im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München muss ein Digitaler Amtlicher Lageplan für Baugesuche beim Servicezentrum des GeodatenService München beantragt werden. Dieser beinhaltet bereits die Daten des Katasterauszugs zur Bauvorlage. Nähere Hinweise hierzu finden Sie unter: https://stadt.muenchen.de/infos/produktuebersicht-geodaten-muenchen.html
Antragsvoraussetzungen
Dieses Produkt kann von Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Berechtigte (z.B. mit Vollmacht) beantragt werden.
Bitte beachten Sie jedoch dass dieses Produkt Eigentümerdaten enthält. Daher muss für den Erwerb ein berechtigtes Interesse nach Art. 11 Absatz 1 Satz 3 VermKatG dargelegt werden. Der Nachweis erfolgt zum Beispiel durch Darlegung des Bauvorhabens oder Vorlage einer Vollmacht.
Technische Daten und Spezifikationen
flächendeckend für Bayern
ausgedruckt oder pdf
Maßstab 1:500, 1:1 000, 1:2 000
Für Fragen zu unseren Produkten steht Ihnen Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie unser zentraler Kundenservice zur Verfügung.