Antrag stellen
Für bestimmte Produkte und vor allem für die Leistungen bei denen wir zu Ihrem Grundstück kommen ist es notwendig einen Antrag zu stellen. So wissen wir, was Sie von uns genau benötigen. Einen Antrag können Sie auf verschiedene Arten stellen. Einige unserer Produkte können Sie auch direkt online beziehen.
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Digitale Anträge
Möchten Sie eine Vermessungsleistung oder Flurkartenauszug digital über das BayernPortal beantragen, benötigen Sie:
- Als Privatperson eine BayernID (Nutzerkonto zu Online-Leistungen des Freistaats Bayern über Online-Ausweis, ELSTER-Zertifikat oder Authega-Zertifikat) oder
- als Unternehmen, Gewerbetreibender oder Organisation ein ELSTER-Unternehmenskonto.
- Hinweis: Zur digitalen Beantragung des Auszugs zu Bauvorlage ist das Vertrauensniveau "substanziell" oder "hoch" erforderlich. Das heißt, Sie müssen sich dort über den digitalen Personalausweis oder das ELSTER-Verfahren registriert haben. Weitere Informationen finden Sie auf den FAQ-Seiten zur BayernID.
Vermessungsleistungen
Flurkartenauszüge
- Beantragung eines Auszugs aus dem Liegenschaftskataster
- Beantragung eines Katasterauszugs zur Bauvorlage
- Beantragung der Aktualisierung oder eines Auszugs aus dem Jagdkataster
Zusätzlich können Sie Produkte wie zum Beispiel ALKIS-Vektor oder Rasterdaten über GeodatenOnline bestellen.
Analoge Anträge
Einen analogen Antrag können sie über unsere Website direkt bei ihrem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) stellen.
Auf der Website des jeweiligen ADBV finden Sie unter "Nützliche Informationen" den Vermessungsantrag.
Dieser kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Dem Antrag können Sie eine Skizze beifügen, die mithilfe des BayernAtlas (Zeichnen auf der Karte) erzeugt werden kann.
Den unterzeichneten Antrag senden Sie an das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Den Vermessungsantrag können Grundstückseigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse stellen, z.B. Pächter.
Benötigen Sie das Vermessungsergebnis sehr rasch, können Sie eine vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag beantragen. Ihr Antrag wird dann außer der Reihe ausgeführt und ca. innerhalb eines Monats erledigt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mit dem Antrag werden rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt wie zum Beispiel liegt das berechtigte Interesse des Antragstellers vor oder wer der Kostenschuldner ist.
Der Vermessungsantrag muss schriftlich, möglichst mit einem Antragsformular der Bayerischen
Vermessungsverwaltung oder mit einem rechtlich gleichgestellten Verfahren (z.B. Erbfall mit Notariatsurkunde) gestellt werden.
Für eine digitale Bearbeitung verwenden Sie bitte die Formulare aus dem BayernPortal.
Siehe Digitale Anträge
Änderungen an Grundstücksgrenzen wie Zerlegungen müssen beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessungen beantragt werden. Aber auch die Wiederherstellung oder Ermittlung von Grundstücksgrenzen muss beantragt werden.
Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hilf Ihnen gerne dabei.
Die Baugenehmigungsbehörden melden den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung alle genehmigten Bauvorhaben. Dabei teilen sie auch die im Baugenehmigungsverfahren zugrunde gelegten Baukosten mit.
Der Vermessungsantrag kann von einem Bevollmächtigen beantragt werden. Hierfür müssen Sie dem Vermessungsantrag eine schriftliche und unterschriebene Vollmacht beilegen.
Die Gebühren für eine Grundstücksvermessung sind abhängig von der Anzahl der neu gebildeten Flurstücken, den beim Vermessungstermin festgestellten alten und festgelegten neuen Grenzpunkten und dem Bodenwert des vermessenen Grundstücks. Hinzu kommen ggf. Feldgeschworenengebühren und Kosten für Abmarkungsmaterial.
Weitere Informationen können Sie unserm Faltblatt zur Grundstücksvermessung entnehmen.
Die Gebühren für eine Gebäudeeinmessung richten sich nach folgenden Baukostenstufen: Baukostenstufe_2024 (PDF 67 KB)
Informationen über die Gebühren für Gebäude mit Baukosten über 5 Mio € erteilt Ihnen Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV).
Ja, aber Kostenschätzungen sind unverbindlich.
Der Antragseingang wird grundsätzlich vom jeweiligen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bestätigt.
Benötigen Sie das Vermessungsergebnis sehr rasch, können Sie eine vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag beantragen. Ihr Antrag wird dann außer der Reihe ausgeführt und ca. innerhalb eines Monats erledigt.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) gerne zur Verfügung.