Unser Angebot für Ihr Bauvorhaben

Planen und Bauen in Bayern


Von der Grundstücksgrenze bis zum Katasterauszug zur Bauvorlage finden Sie auf dieser Seite einen Überblick über Wissenswertes, unser Produktangebot und unsere Leistungen bei Bauvorhaben.


Produkte

Für die Realisierung Ihres Bauvorhabens bieten wir Ihnen verschiedene Produkte aus dem Liegenschaftskataster:

  • Bauvorlage mit Flurkarte aus Darstellung und Text zur Beschreibung
    © LDBV

    Katasterauszug zur Bauvorlage

    Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig als Grundlage für den Lageplan zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt (vgl. § 7 Bauvorlagenverordnung – BauVorlV).
    Er besteht aus einem Auszug aus der amtlichen Flurkarte sowie einem Verzeichnis der Eigentümer des beplanten Grundstücks und der benachbarten Grundstücke.

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  • Flurkarte mit grauen Linien mit Metadaten beschrieben
    © LDBV

    Digitale Koordinaten als Planungsgrundlage

    Für die digitale Planung eines Bauvorhabens bieten wir die passenden digitalen Daten aus ALKIS. Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) enthält u.a. die Grundstücksgrenzen und den Gebäudebestand. Folgende Daten stehen Ihnen zur Verfügung:

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  • Digitales Geländemodell mit ein Meter Auflösung dargestellt als Punktwolke
    © LDBV

    Digitales Geländemodell

    Für die Planung oder Visualisierung insbesondere von größeren Bauvorhaben ist unser Digitales Geländemodell geeignet. Das DGM steht in unterschiedlichen Gitterweiten für die verschiedensten Anwendungen zur Verfügung.

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  • Bilder vom BayernAtlas, Gebäudemodell und Laserscanning versetzt überlappend
    © LDBV

    Weitere Produkte

    Neben den oben genannten Produkten können auch noch andere Produkte für ein Bauvorhaben von Interesse sein. Im Bereich der digitalen Daten sind dies insbesondere die 3D-Gebäudemodelle oder Laserscandaten. Einen schnellen Überblick über Ihr Flurstück und seine Umgebung (wie z.B. Bauleitpläne, Schutzgebiete) erhalten Sie im BayernAtlas.

    Weitere Produkte finden Sie auf GeodatenOnline oder in unserem OpenData Portal.

    Bei Fragen kontaktieren Sie gerne ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.


Leistungen

Für bestimmte Leistungen kommen wir auch persönlich zu Ihrem Grundstück:

  • Grenzstein mit Meterstab
    © Bettina Goß

    Grenzwiederherstellung (Grenzüberprüfung)

    Viele innerörtliche Grundstücksgrenzen sind bereits mit amtlichen Grenzzeichen, z. B. Grenzsteine oder Meißelzeichen, versehen. Fehlende oder falsch sitzende Grenzpunkte werden von den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) auf Antrag wiederhergestellt bzw. neu gesetzt.
    Falls erforderlich, sollten Sie möglichst frühzeitig einen entsprechenden Vermessungsantrag stellen.

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  • Fortführungsriss mit schwarzen Linien für alte Grenzen und rote für neue Grenzen und Gebäude
    © LDBV

    Aufteilung von Grundstücken (Zerlegung/Teilung)

    Auf Antrag teilen wir Grundstücke auf. Dies bietet sich z. B. dann an, wenn auf einem größerem Grundstück zwei Bauvorhaben geplant sind. Aber auch bei bereits bestehender Bebauung, z. B. mit einem Doppelhaus, kann eine Aufteilung des Grundstücks sinnvoll sein.
    Falls erforderlich, sollten Sie möglichst frühzeitig einen entsprechenden Vermessungsantrag stellen.

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  • Gebäudeeinmessung mit Tachymeter
    © ADBV Ingolstadt

    Gebäudeeinmessung

    Neubauten und bauliche Veränderungen am Grundriss bestehender Gebäude (An- und Umbauten) sind aufgrund des Vermessungs- und Katastergesetzes nach ihrer Fertigstellung vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) einzumessen. Damit wird das Liegenschaftskataster auf dem Laufenden gehalten und ein wichtiger Beitrag zur Sicherung Ihres Eigentums geleistet. Die Einmessung erfolgt i. d. R. von Amts wegen kostenpflichtig, d. h. ohne besonderen Antrag des Gebäudeeigentümers.

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  • Grenzstein im Erdreich mit Loch in der Mitte
    © LDBV

    Weitere Leistungen

    Neben den oben genannten Leistungen gibt es noch weitere Möglichkeiten. Auf Antrag und insofern grundbuchrechtlich möglich, können wir auch zwei oder mehr Grundstücke zu einem Grundstück zusammenfassen (Verschmelzung). Bei unklarer Lage zur Grenze können wir vor Ort überprüfen, auf wessen Seite z. B. der Zaun liegt (Grenzwiederherstellung).
    Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) beraten Sie gerne zu unserem Leistungsportfolio.


Klare Grenzen

Klare Grenzen vermeiden Streitigkeiten und sorgen für gute Nachbarschaft. Bei der Planung und Errichtung eines Hauses oder anderer Bauvorhaben sollte daher der exakte Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze bekannt sein. Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick, was Sie dabei beachten sollten.


Überprüfung von Grundstücksgrenzen

Der Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze sollte durch sichtbare Grenzzeichen gekennzeichnet sein. In der Regel sind dies Grenzsteine aus Granit, Schlagmarken, Grenznägel, Meißelzeichen, Eisenrohre oder Klebemarken.
Ist der Grenzverlauf unklar, z. B. weil die Grundstücksgrenze noch nicht mit Grenzzeichen versehen ist oder einzelne Grenzzeichen beschädigt oder unauffindbar sind, sollten Sie sich beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) beraten lassen. Falls erforderlich, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Vermessungsantrag stellen, entweder beim ADBV oder online über das BayernPortal.


Maßzahlen zum Aufsuchen von Grenzzeichen

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) teilt Ihnen gegen Gebühr Maßzahlen zum Aufsuchen vorhandener Grenzzeichen mit. Fehlen die Grenzzeichen, sind die Maßzahlen zu Bau- und Planungszwecken, insbesondere in Fällen grenznaher Bauwerke (z. B. Garagen, Mauern, Zäune), jedoch nur bedingt geeignet. Sie können eine exakte Grenzüberprüfung durch das ADBV nicht ersetzen.


Aufteilung von Grundstücken (Teilung bzw. Zerlegung)

Muss Ihr Baugrundstück aus einem vorhandenen Grundstück abgeteilt werden oder ist eine Teilung des Baugrundstücks beabsichtigt, ist zunächst eine Zerlegungsvermessung notwendig. Im Anschluss an die Zerlegungsvermessung erfolgt die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch. Eine Vermessung kann beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) oder online über das BayernPortal beantragt werden.


Passende Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) fertigt auf Antrag Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) im Bereich Ihres Baugrundstücks in einem passenden Maßstab an oder stellt entsprechende Daten in digitaler Form zur Verfügung.
Insbesondere im Falle einer Grenzbebauung oder einzuhaltender Grenzabstände gewährleisten passende Auszüge oder digitale Daten aus dem Liegenschaftskataster größtmögliche Planungssicherheit. Damit lassen sich kostspielige Umplanungen während der Bauphase vermeiden.
Auszüge (z.B. Katasterauszug zur Bauvorlage) können am ADBV oder über das BayernPortal (www.bayernportal.de) beantragt werden. Einfache Flurkartenauszüge und digitale Daten aus ALKIS, die keine personenbezogenen Daten enthalten, sind über www.geodatenonline.de auch direkt online erhältlich.


Ingenieurtechnische Leistungen

Sind im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben ingenieurtechnische Leistungen erforderlich, wie z. B. die Schnurgerüstabsteckung einschließlich der Höhenfestlegung des Bauwerks, so wenden Sie sich bitte an ein privates Vermessungs- oder Ingenieurbüro. Grenzvorweisungen und Grenzwiederherstellungen sind dagegen den staatlichen Vermessungsbehörden vorbehalten.


Flächenangabe des Grundstücks

Im Liegenschaftskataster wird die Gestalt, Größe und örtliche Lage sowie Nutzung Ihres Grundstücks dargestellt. Bei einzelnen Grundstücken beruht die im Liegenschaftskataster und Grundbuch angegebene Flächengröße auf einer Flächenbestimmung aus dem 19. Jahrhundert. Die Flächenangabe liegt in solchen Fällen nicht mit der heute üblichen Genauigkeit vor. Auskunft über die Qualität der Flächenangabe im Einzelfall kann Ihnen das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) geben.


Nachbarschaftsrecht

Informationen zur Rechtsbeziehung zwischen Grundstücksnachbarn (z. B. Grenzabstände von Pflanzen, Überbauten, Notwege usw.) finden Sie z. B. im Broschürenangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.


Ihr Ansprechpartner vor Ort

Zuständig ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV), in dessen Amtsbezirk Ihr Bauvorhaben liegt.
Das jeweils zuständige ADBV finden Sie hier.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Ist ganz Bayern zentimetergenau vermessen?

Nein. Die bayerischen Grundstücksgrenzen sind zwar flächendeckend erfasst, eine zentimetergenaue Dokumentation findet aber erst seit ca. 1890 statt. Im Ergebnis sind große Teile Bayerns bereits zentimetergenau erfasst, jedoch nicht alle. Es gibt immer noch einige Bereiche, in denen die Daten der Grenzen aus Vermessungen vor 1890 stammen.
Grenzen, welche nicht zentimetergenau vermessen sind, werden im Kataster gestrichelt dargestellt.

Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) berät Sie hierzu gerne.


Wer darf in Bayern vermessen?

Für Bayern nehmen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) die Aufgabe der amtlichen Grundstücksvermessung sowie die Erfassung der Gebäude wahr.
Alle anderen Vermessungsaufgaben, z. B. die Absteckung eines Schnurgerüstes, obliegen freiberuflich tätigten Vermessungsbüros.


Wann sollten Sie eine Vermessung beauftragen?

Für die Abmarkung der Grundstücksgrenzen, d. h. eine Grundstücksgrenze mit Grenzeichen sichtbar machen, benötigen Sie das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV).
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, immer wenn Unklarheiten zum Grenzverlauf bestehen oder Grenzzeichen in der Örtlichkeit nicht mehr sichtbar sind, eine Grenzvermessung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu beauftragen; das gilt besonders vor grenznahen Baumaßnahmen.


Welche Grenzzeichen gibt es und wie sieht ein Grenzstein aus?

Als Grenzzeichen werden dauerhafte Marken verwendet. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie zweifelsfrei als Grenzzeichen erkennbar sind. Verwendet werden z. B. Grenzsteine (in der Regel aus Granit), Kunststoffmarken, Eisenrohre, Metallbolzen, Meißelzeichen, Grenznägel und Grenzpfähle.
Grenzsteine sind z. B. säulenförmige Granitsteine mit einer Höhe von ca. 50 cm und ca. 12 cm Kantenlänge.
Weitere Informationen


Was kostet eine Grundstücksvermessung in Bayern?

Dies ist abhängig von der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke, den beim Vermessungstermin festgestellten alten und festgelegten neuen Grenzpunkten und dem Bodenwert des vermessenen Grundstücks. Hinzu kommen ggf. Feldgeschworenengebühren und Kosten für Abmarkungsmaterial.
Weitere Informationen können Sie unserm Faltblatt zur Grundstücksvermessung entnehmen
Eine Kostenschätzung erhalten Sie zudem beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV).


Was kostet eine Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung des Bauvorhabens?

Die Gebühren richten sich nach folgenden Baukostenstufen:
Baukostenstufe_2024 (PDF 214 KB)
Informationen über die Gebühren für Gebäude mit Baukosten über 5 Mio € erteilt Ihnen Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV).


Wie nah kann ich an meine Grenze bauen?

Abstandsflächen und Abstände sind z. B. geregelt in Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Detaillierte Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde, Gemeinde oder Ihrem Architekten.


Darf ich Bäume direkt an der Grundstücksgrenze pflanzen?

Informationen zur Rechtsbeziehung zwischen Grundstücksnachbarn (z. B. Grenzabstände von Pflanzen, Überbauten, Notwege usw.) finden Sie z. B. im Broschürenangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.


Meine Frage taucht nicht auf, an wen kann ich mich wenden?

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) gerne zur Verfügung.