Unser Angebot für Ihr Bauvorhaben
Planen und Bauen in Bayern
Von der Grundstücksgrenze bis zum Katasterauszug zur Bauvorlage finden Sie auf dieser Seite einen Überblick über Wissenswertes, unser Produktangebot und unsere Leistungen bei Bauvorhaben.
Seiteninhalt
Produkte
Für die Realisierung Ihres Bauvorhabens bieten wir Ihnen verschiedene Produkte aus dem Liegenschaftskataster:
Leistungen
Für bestimmte Leistungen kommen wir auch persönlich zu Ihrem Grundstück:
Klare Grenzen
Klare Grenzen vermeiden Streitigkeiten und sorgen für gute Nachbarschaft. Bei der Planung und Errichtung eines Hauses oder anderer Bauvorhaben sollte daher der exakte Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze bekannt sein. Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick, was Sie dabei beachten sollten.
Der Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze sollte durch sichtbare Grenzzeichen gekennzeichnet sein. In der Regel sind dies Grenzsteine aus Granit, Schlagmarken, Grenznägel, Meißelzeichen, Eisenrohre oder Klebemarken.
Ist der Grenzverlauf unklar, z. B. weil die Grundstücksgrenze noch nicht mit Grenzzeichen versehen ist oder einzelne Grenzzeichen beschädigt oder unauffindbar sind, sollten Sie sich beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) beraten lassen. Falls erforderlich, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Vermessungsantrag stellen, entweder beim ADBV oder online über das BayernPortal.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) teilt Ihnen gegen Gebühr Maßzahlen zum Aufsuchen vorhandener Grenzzeichen mit. Fehlen die Grenzzeichen, sind die Maßzahlen zu Bau- und Planungszwecken, insbesondere in Fällen grenznaher Bauwerke (z. B. Garagen, Mauern, Zäune), jedoch nur bedingt geeignet. Sie können eine exakte Grenzüberprüfung durch das ADBV nicht ersetzen.
Muss Ihr Baugrundstück aus einem vorhandenen Grundstück abgeteilt werden oder ist eine Teilung des Baugrundstücks beabsichtigt, ist zunächst eine Zerlegungsvermessung notwendig. Im Anschluss an die Zerlegungsvermessung erfolgt die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch. Eine Vermessung kann beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) oder online über das BayernPortal beantragt werden.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) fertigt auf Antrag Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) im Bereich Ihres Baugrundstücks in einem passenden Maßstab an oder stellt entsprechende Daten in digitaler Form zur Verfügung.
Insbesondere im Falle einer Grenzbebauung oder einzuhaltender Grenzabstände gewährleisten passende Auszüge oder digitale Daten aus dem Liegenschaftskataster größtmögliche Planungssicherheit. Damit lassen sich kostspielige Umplanungen während der Bauphase vermeiden.
Auszüge (z.B. Katasterauszug zur Bauvorlage) können am ADBV oder über das BayernPortal (www.bayernportal.de) beantragt werden. Einfache Flurkartenauszüge und digitale Daten aus ALKIS, die keine personenbezogenen Daten enthalten, sind über www.geodatenonline.de auch direkt online erhältlich.
Sind im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben ingenieurtechnische Leistungen erforderlich, wie z. B. die Schnurgerüstabsteckung einschließlich der Höhenfestlegung des Bauwerks, so wenden Sie sich bitte an ein privates Vermessungs- oder Ingenieurbüro. Grenzvorweisungen und Grenzwiederherstellungen sind dagegen den staatlichen Vermessungsbehörden vorbehalten.
Im Liegenschaftskataster wird die Gestalt, Größe und örtliche Lage sowie Nutzung Ihres Grundstücks dargestellt. Bei einzelnen Grundstücken beruht die im Liegenschaftskataster und Grundbuch angegebene Flächengröße auf einer Flächenbestimmung aus dem 19. Jahrhundert. Die Flächenangabe liegt in solchen Fällen nicht mit der heute üblichen Genauigkeit vor. Auskunft über die Qualität der Flächenangabe im Einzelfall kann Ihnen das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) geben.
Informationen zur Rechtsbeziehung zwischen Grundstücksnachbarn (z. B. Grenzabstände von Pflanzen, Überbauten, Notwege usw.) finden Sie z. B. im Broschürenangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Zuständig ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV), in dessen Amtsbezirk Ihr Bauvorhaben liegt.
Das jeweils zuständige ADBV finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein. Die bayerischen Grundstücksgrenzen sind zwar flächendeckend erfasst, eine zentimetergenaue Dokumentation findet aber erst seit ca. 1890 statt. Im Ergebnis sind große Teile Bayerns bereits zentimetergenau erfasst, jedoch nicht alle. Es gibt immer noch einige Bereiche, in denen die Daten der Grenzen aus Vermessungen vor 1890 stammen.
Grenzen, welche nicht zentimetergenau vermessen sind, werden im Kataster gestrichelt dargestellt.
Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) berät Sie hierzu gerne.
Für Bayern nehmen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) die Aufgabe der amtlichen Grundstücksvermessung sowie die Erfassung der Gebäude wahr.
Alle anderen Vermessungsaufgaben, z. B. die Absteckung eines Schnurgerüstes, obliegen freiberuflich tätigten Vermessungsbüros.
Für die Abmarkung der Grundstücksgrenzen, d. h. eine Grundstücksgrenze mit Grenzeichen sichtbar machen, benötigen Sie das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV).
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, immer wenn Unklarheiten zum Grenzverlauf bestehen oder Grenzzeichen in der Örtlichkeit nicht mehr sichtbar sind, eine Grenzvermessung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu beauftragen; das gilt besonders vor grenznahen Baumaßnahmen.
Als Grenzzeichen werden dauerhafte Marken verwendet. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie zweifelsfrei als Grenzzeichen erkennbar sind. Verwendet werden z. B. Grenzsteine (in der Regel aus Granit), Kunststoffmarken, Eisenrohre, Metallbolzen, Meißelzeichen, Grenznägel und Grenzpfähle.
Grenzsteine sind z. B. säulenförmige Granitsteine mit einer Höhe von ca. 50 cm und ca. 12 cm Kantenlänge.
Weitere Informationen
Dies ist abhängig von der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke, den beim Vermessungstermin festgestellten alten und festgelegten neuen Grenzpunkten und dem Bodenwert des vermessenen Grundstücks. Hinzu kommen ggf. Feldgeschworenengebühren und Kosten für Abmarkungsmaterial.
Weitere Informationen können Sie unserm Faltblatt zur Grundstücksvermessung entnehmen
Eine Kostenschätzung erhalten Sie zudem beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV).
Die Gebühren richten sich nach folgenden Baukostenstufen:
Baukostenstufe_2024 (PDF 214 KB)
Informationen über die Gebühren für Gebäude mit Baukosten über 5 Mio € erteilt Ihnen Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV).
Abstandsflächen und Abstände sind z. B. geregelt in Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Detaillierte Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde, Gemeinde oder Ihrem Architekten.
Informationen zur Rechtsbeziehung zwischen Grundstücksnachbarn (z. B. Grenzabstände von Pflanzen, Überbauten, Notwege usw.) finden Sie z. B. im Broschürenangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) gerne zur Verfügung.