Moderne Browser bieten die Möglichkeit zum Vergrößern und Verkleinern der Seitenansicht. Der Webauftritt des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung verzichtet deshalb auf eine eigene Funktion zur Vergrößerung von Schrift und Bild.
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Im Kataster bzw. Liegenschaftskataster werden flächendeckend Gestalt, Größe, örtliche Lage, Nutzung sowie Eigentumsverhältnisse sämtlicher Liegenschaften - Grundstücke und Gebäude - beschrieben und dargestellt.
Die Grenzen der den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bekannten Fischereirechte werden im Fischwasserkataster schrittweise digital dokumentiert. Die Fischereirechtsgrenzen können auf Antrag abgemarkt werden.
Auf Antrag werden von den Ämtern für Breitband, Digitalisierung und Vermessung Veränderungen an Gewässergrenzen vermessen und das Liegenschaftskataster auf Grundlage der wasserrechtlichen Vorschriften fortgeführt.
Im Zuge einer Katasterneuvermessung können auf Antrag einer kommunalen Gebietskörperschaft ganze Kommunen oder größere Teile davon vollständig neu vermessen werden. Im Zuge dieser Vermessung werden alle Grenzen im Bearbeitungsgebiet überprüft und abgemarkt.
Das Jagdkataster ist das Verzeichnis aller Jagdreviere und deren Inhaber. Es besteht aus einer Übersichtsliste mit allen (Teil-)Flurstücken, die bejagbar sind, einer Liste der bejagbaren Flächen mit Angabe der Eigentümer sowie einer weiteren Liste, in der die einzelnen Jagdgenossen mit ihrer jeweiligen Summe der bejagbaren Flächen enthalten sind.
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