Jagdkataster
Jagdflächen der Jagdgenossenschaften
In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Für Beschlüsse der Jagdgenossenschaften dient das Jagdkataster als Grundlage.
Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster enthält:
- Eigentümerverzeichnis I (Beispiel (pdf, 43 kB))
- Eigentümerverzeichnis II (Beispiel (pdf, 37 kB))
- Flurstücksverzeichnis (Beispiel (pdf, 39 kB))
- Einzelnachweise (Beispiele (pdf, 34))
- Gesamtübersicht: Anzahl und Gesamtfläche der einbezogenen Flurstücke, davon jagdbare Fläche (Beispiel (pdf, 30 kB))
- Nutzungsartenstatistik (Beispiel (pdf, 30 kB))
Beispiel eines vollständigen Bestandsnachweises für ein Jagdkataster (165 Seiten): Bestandsnachweis JK (pdf, 240 kB)
Das Produkt Jagdkataster wird zu einem Pauschalpreis an Jagdgenossenschaften abgegeben:
180 € für den erstmaligen Datenbezug
50 € für die Aktualisierung
Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich in gedruckter Form.
Das Eigentümerverzeichnis wird auf Wunsch auch zusätzlich in digitaler Form (CSV-Datei) abgegeben und ist in den Pauschalgebühren enthalten.
Der Pauschalpreis schließt den Beratungsaufwand der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Abgrenzung der jagdbaren Flächen ein.
Weitere Informationen:
Digitalisierungspakt (pdf, 462 kB)