Jagdkataster

Jagdflächen der Jagdgenossenschaften

In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Für Beschlüsse der Jagdgenossenschaften dient das Jagdkataster als Grundlage.

Ein Jagdkataster kann aus dem Liegenschaftskataster abgeleitet werden. Es wird für Jagdgenossenschaften auf Antrag vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt.

Ämtersuche

Aus dem Jagdkataster können Sie z. B. auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen. Nach der Größe der Fläche richten sich etwa Jagdpacht oder Abschussplanung.

Laut Gesetz ist der Jagdvorstand dafür verantwortlich, das Jagdkataster ordnungsgemäß zu führen und aktuell zu halten. Mit dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kann eine jährliche Aktualisierung vereinbart werden.


Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster enthält:


Beispiel eines vollständigen Bestandsnachweises für ein Jagdkataster (165 Seiten): Bestandsnachweis JK (pdf, 240 kB)



Das Produkt Jagdkataster wird zu einem Pauschalpreis an Jagdgenossenschaften abgegeben:
180 € für den erstmaligen Datenbezug
50 € für die Aktualisierung

Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich in gedruckter Form.
Das Eigentümerverzeichnis wird auf Wunsch auch zusätzlich in digitaler Form (CSV-Datei) abgegeben und ist in den Pauschalgebühren enthalten.
Der Pauschalpreis schließt den Beratungsaufwand der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Abgrenzung der jagdbaren Flächen ein.


Weitere Informationen:

Digitalisierungspakt (pdf, 462 kB)

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