Übersicht | Drucken | Versenden
Erschienen am: 22.05.2020
Öffnung der Servicezentren
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus werden an den ÄDBV geeignete Maßnahmen getroffen, um den Infektionsschutz – entsprechend den örtlichen Gegebenheiten – umzusetzen. Wir bitten daher unsere Kunden beim Besuch des ADBV die jeweiligen Hygienemaßnahmen zu beachten, insbesondere die Einhaltung des Abstandsgebots und die Benutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung, falls der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
Zum Schutz der Kunden und Beschäftigten sollen die Besuche der ÄDBV auf das Notwendige beschränkt bleiben. Als Alternative stehen unseren Kunden weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Auskunft, der digitalen Antragstellung und der Übermittlung von Unterlagen per Post oder über Einwurf in den Briefkasten am ADBV zur Verfügung.
Persönliche Beratungsgespräche am ADBV bitten wir vorab telefonisch oder auf anderem Weg zu vereinbaren.
Beantragte Grundstücksvermessungen werden durchgeführt, soweit Einverständnis des Antragstellers besteht und keine größeren Menschenansammlungen zu erwarten sind.
Ein Mund- und Nasenschutz ist vorsorglich bitte mitzubringen, falls der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.