FAQ

Hinweise zu Höhenfestpunkten (HFP) Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) haftet nicht für die Richtigkeit der Höhenangaben sowie das Vorhandensein von Höhenfestpunkten. Die Überprüfung der Identität sowie der Stabilität von amtlichen Höhenfestpunkten obliegt dem Nutzer. Das LDBV empfiehlt dazu Überschlagsmessungen mit zwei bis drei weiteren benachbarten Höhenfestpunkten. Dem LDBV als zerstört gemeldete Höhenfestpunkte werden nicht mehr abgegeben.
Die Überwachung und Fortführung des Höhenfestpunktfeldes 4. Ordnung wurde im Jahre 1997 von der Bayerischen Vermessungsverwaltung (BVV) eingestellt.
Der vollständige Erneuerungszyklus der bayerischen Höhennetze mit ca. 90.000 Höhenfestpunkten beträgt durchschnittlich ca. 30 Jahre.
Seit 01.07.2024 werden auf den Auszügen aus dem amtlichen Festpunktinformationssystem Höhen nur noch im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 (Höhe über Normalhöhen-Null, NHN-Höhe) ausgegeben. Die bisherigen zusätzlichen Angaben im historischen Höhenbezugssystem DHHN12 (Normal-orthometrische Höhe, NN-Höhe) sind weggefallen. Koordinatentransformationen in verschiedene Lage- und Höhenbezugssysteme können kostenlos und ohne Registrierung im Online-Transformationsdienst unter https://sapos.bayern.de/coord_tm.php durchgeführt werden.
In der Kurzbedienungsanleitung zur Höhentransformation wird anhand einiger Beispiele zu verschiedenen Höhentransformationen dieser Transformationsdienst näher beschrieben.
Hinweise zu Lagefestpunkten (LFP) Das Trigonometrische Festpunktfeld zur Realisierung des historischen Lagebezugssystems DHDN90 (Deutsches Hauptdreiecksnetz 1990) wurde in Bayern im Jahre 2004 eingestellt. Der amtliche Geodätische Raumbezug wird seitdem durch GNSS-Messungen (Globale Navigationssatellitensysteme) im Geodätischen Grundnetz realisiert. Eine Überprüfung und Fortführung der historischen Lagefestpunkte erfolgt nicht mehr.
Seit 30.04.2004 obliegt die Zuständigkeit der Trigonometrischen Festpunkte den örtlich zuständigen Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV).
Die Genauigkeit der historischen Lagefestpunkte liegt aufgrund von Transformation in das UTM32-System mit Bezug zum spannungsbehafteten Liegenschaftskataster im Bereich von ≤ 10cm.
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