Fischwasserkataster

Analoge und digitale Auszüge


Bei Fischereirechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte. Ihr Ursprung geht auf die Aufstellung des ersten Katasters für steuerliche Zwecke im 19. Jahrhundert zurück.

Die den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bekannten Fischereirechte werden derzeit schrittweise in ihrer räumlichen Ausdehnung digital erfasst und qualitätsgesichert (Aktuelle Verfügbarkeit (pdf, 2,3 MB)).

Das Ergebnis ist ein digital verfügbares Fischwasserkataster. Aus diesem Kataster können standardisierte analoge oder digitale Auszüge abgegeben werden.

Voraussetzung für die Abgabe dieser Daten ist die Darlegung eines berechtigten Interesses, da sie Angaben zu Fischereiberechtigten und möglicherweise weitere Angaben aus dem Grundbuch enthalten.

Verwendung

  • Hinweise zur räumlichen Ausdehnung von Fischereirechten
  • Hinweise zu Fischereirechtsverhältnissen
  • Grundlage zur Beurkundung von Rechtsgeschäften
  • Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch

Datenbezug

  • per E-Mail, Fax oder Brief direkt beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit Angaben zum berechtigten Interesse sowie zur Anschrift, E-Mail und Telefonnummer des Antragstellers für Rückfragen
  • Gebietsauswahl mit Angaben zu betroffenen Flurstücken, Buchungsstelle im Grundbuch, Lage oder Beschrieb des Fischereirechts

Unsere Auszüge aus dem Fischwasserkataster bieten wir in folgenden Varianten an:

  • Analoger Auszug aus dem Fischwasserkataster
    © LDBV

    Analoger Auszug

    Ein Auszug pro Recht, bestehend aus:
    • Beschreibender Teil des Rechts (Sachdatenauszug)
    • Kartenbeilage mit ggf. zusätzlicher Übersichtskarte
    • als Papierauszug oder im PDF-Format

    Musterauszug

    Gebühr: 

    20,00 € je Auszug

    siehe Gebühren- und Preisliste (pdf, 447 kB)

  • Digitaler Auszug aus dem Fischwasserkataster
    © LDBV

    Digitaler Auszug

    Bestehend aus folgenden Datensätzen:
    • Fischereirechtsfläche
    • Fischereiberechtigte(r)
    • Fischereirechtsgrenzpunkte (falls abgemarkte Fischereirechtsgrenzpunkte im Anforderungsgebiet vorhanden)

     

    Gebühr: 

    3,60 € je Objekt (Fischereirechtsfläche mit Fischereiberechtigten und ggf. Fischereirechtsgrenzpunkten)

    siehe Gebühren- und Preisliste (pdf, 447 kB)

Technische Daten und Spezifikationen


Abgabeformat

Digitale Daten: ESRI-shape, CSV-Datei für Beschreibung

Analoger Auszug: Papierausdruck oder PDF


Abgabeumfang

Digitale Daten: als Einzelrecht oder gebietsweise

Analoger Auszug: Einzelrecht


Verfügbarkeit

Produktinformation

Weitere Informationen zu den digitalen und analogen Auszügen, Nutzungshinweise sowie Angaben zu Datenformaten und Inhalten finden Sie in unserer ausführlichen Produktinformation (pdf, 253 kB)


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