Fischwasserkataster
Analoge und digitale Auszüge
Bei Fischereirechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte. Ihr Ursprung geht auf die Aufstellung des ersten Katasters für steuerliche Zwecke im 19. Jahrhundert zurück.
Die den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bekannten Fischereirechte werden derzeit schrittweise in ihrer räumlichen Ausdehnung digital erfasst und qualitätsgesichert (Aktuelle Verfügbarkeit (pdf, 2,3 MB)).
Das Ergebnis ist ein digital verfügbares Fischwasserkataster. Aus diesem Kataster können standardisierte analoge oder digitale Auszüge abgegeben werden.
Voraussetzung für die Abgabe dieser Daten ist die Darlegung eines berechtigten Interesses, da sie Angaben zu Fischereiberechtigten und möglicherweise weitere Angaben aus dem Grundbuch enthalten.
Verwendung
- Hinweise zur räumlichen Ausdehnung von Fischereirechten
- Hinweise zu Fischereirechtsverhältnissen
- Grundlage zur Beurkundung von Rechtsgeschäften
- Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch
Datenbezug
- per E-Mail, Fax oder Brief direkt beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit Angaben zum berechtigten Interesse sowie zur Anschrift, E-Mail und Telefonnummer des Antragstellers für Rückfragen
- Gebietsauswahl mit Angaben zu betroffenen Flurstücken, Buchungsstelle im Grundbuch, Lage oder Beschrieb des Fischereirechts
Unsere Auszüge aus dem Fischwasserkataster bieten wir in folgenden Varianten an:
Technische Daten und Spezifikationen
Digitale Daten: ESRI-shape, CSV-Datei für Beschreibung
Analoger Auszug: Papierausdruck oder PDF
Digitale Daten: als Einzelrecht oder gebietsweise
Analoger Auszug: Einzelrecht
siehe Übersicht (pdf, 2,3 MB)
Weitere Informationen zu den digitalen und analogen Auszügen, Nutzungshinweise sowie Angaben zu Datenformaten und Inhalten finden Sie in unserer ausführlichen Produktinformation (pdf, 253 kB).