Historische Flurkarten
Dokumentation der Grundstücksvermessungen 1808 bis 1864
Bereits im Jahre 1808 gründet König Max I. die Bayerische Steuervermessungskommission (später Landesvermessungsamt) und ordnet die systematische und exakte Vermessung sämtlicher Grundstücke in Bayern an. Dies ermöglicht in den Folgejahren eine einheitliche und gerechte Besteuerung des Grundbesitzes. Die Grundsteuer, welche die Haupteinnahmequelle des jungen Königreiches bildet, errechnet sich in dieser Zeit aus 114 verschiedenen Grundsteuersystemen.
Die zeichnerischen Ergebnisse dieser ersten Vermessung zwischen 1808 und 1864 werden auf bayerischen Flurkarten (Katasterkarten) zusammengefasst. Heute bezeichnet man die Kartendokumente der Erstvermessung auch als Uraufnahmeblätter.
- Historische Flurkarten (Uraufnahmeblätter) liegen bayernweit für alle Städte und Gemeinden vor und vermitteln Ihnen eine bildhafte Darstellung des jungen Königreiches.
- Historische Flurkarten geben Ihnen detaillierte Einblicke zur früheren Bebauung und Bodennutzung.
- Ob in Ihrem Geschäftszimmer oder im Privatbereich - historische Flurkarten faszinieren auch als informativer Wandschmuck.
- Hier finden Sie Übersichten und mehr:
> Reproduktionen historischer Flurkarten (nicht Barrierefrei)
> Das königl. bayer. Grundsteuerkataster - Aufbau und Struktur (nicht Barrierefrei)
> Produktinformation Historische Karten und Ansichten (nicht Barrierefrei)
> Gebühren- und Preisliste (nicht Barrierefrei)
Aufnahme
Die Erfassung der einzelnen Besitzstände geschieht nicht nur immer zur Freude der Eigentümer, da diese Maßnahme einer "Steuererklärung" entspricht. Als Ordnungsfaktor dient die Hausnummerierung, d.h. Flächen des gleichen Eigentümers werden mit seiner Hausnummer bezeichnet. Die Eigentümer sind verpflichtet den Umfang ihres beanspruchten Bodens selbst z.B. mit Pflöcken zu markieren.
Zwar kann mit der Messtischaufnahme die Erfassung zügig durchgeführt werden, jedoch ohne die dauerhafte Abmarkung der Grenzen. Dieser Mangel bei der Aufnahme wird erst ab dem Jahr 1900 mit der Abmarkungspflicht beseitigt.
Kartenwerk
Die damalige Vermessung und zeichnerische Darstellung (Kartierung) der über 21 Millionen Grundstücke erfolgt grafisch durch Messtischaufnahmen im Maßtab 1:5000 "in Feldlagen" und 1:2500 "in Ortslagen" (in Franken zum Teil auch in 1:2500 bzw. 1:1250).
Von 1808 bis 1864 entstehen über 24000 historische Flurkarten (Uraufnahmeblätter) mit allen Grundstücksgrenzen, Gebäuden und Nutzungsarten, einschließlich der Wege und Gewässer. Das gesamte Kartenwerk besteht aus rd. 21000 quadratischen Rahmenkarten, die nach dem Blattschnitt von Soldner das ganze Land systematisch abdecken, sowie ca. 3000 Orts- und Stadtblättern mit einem unabhängigen Blattschnitt.
Flächenermittlung
Die Berechnung der Grundstücks- und Gebäudeflächen erfolgt grafisch in Tagwerk/Dezimal/Quadratfuß.
(1 Tagwerk = 100 Dezimal = 40.000 Quadratfuß = 3407 m²)
Die Flächen werden in einfache Rechenfiguren (Dreiecke, Trapeze) zerlegt und die Bestimmungsmaße mit dem Zirkel abgegriffen.
Bei manchen Grundstücken gehen die im Liegenschaftskataster und Grundbuch geführten Flächen heute noch auf die mit den einfachen Bestimmungsmethoden von damals berechneten Werte zurück. Ungenauigkeiten in den Flächenangaben können dann nur durch eine Neuvermessung beseitigt werden.
Bodenschätzung
Für die Erhebung der Grundsteuer ist außer der Fläche des Grundstücks auch die Ertragsfähigkeit des Bodens maßgebend. Der Geh. Referendarius Josef von Utzschneider liefert dazu ein relativ einfaches Verfahren: Die sog. Bonitätsklasse eines Grundstücks errechnet sich aus dem Geldwert des mittleren Jahres-Rohertrages pro Tagwerk.
Bei der Ermittlung des Erntewertes wird die damals übliche Dreifelderwirtschaft (zwei Jahre Bewirtschaftung, ein Jahr Brache) berücksichtigt und das aufgewendete Saatgut abgezogen.
Liquidation
Durch ihre Unterschrift erkennen die Eigentümer die festgestellten Besitzverhältnisse an. Diese förmlichen Verhandlungen werden als Liquidation bezeichnet.
Zunächst erfolgt die Festschreibung der Ergebnisse in separaten Liquidationsprotokollen. Ab 1840 unterzeichnen die Eigentümer und Berechtigten unmittelbar auf dem Vordruck des Grundsteuerkatasters (Tabellarische Liquidation).
1848 wird der Besitzstand durch Aufhebung der Grundherrschaft zum wirklichen Eigentum. Ab 1900 gehen mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Angaben des Grundsteuerkatasters in das Grundbuch ein.
Vervielfältigung
Damals erfolgt die Vervielfältigung der Flurkarten mit dem direkten Flachdruckverfahren von Alois Senefelder (Lithografie, Steindruck).
Zunächst wird das Kartenbild durch Angravur auf die glatt geschliffene Solnhofener Steinplatte seitenverkehrt übertragen.
Im Druckvorgang wird anschließend der Lithografiestein angefeuchtet. Hierbei stoßen die Zeichnungsstellen das Wasser ab, während sich auf den Nicht-Zeichnungsstellen ein hauchdünner Wasserfilm bildet. Beim darauffolgenden Aufwalzen der Druckfarbe können nur die Zeichnungsstellen Farbe annehmen, die beim Aufdrücken des Papierbogens seitenrichtig auf das Papier übertragen werden.
Kartenbezug
Gedruckte Reproduktionen
Unsere historischen Reproduktionen in gedruckter Form erhalten Sie über
Biazza OHG
E-Mail: service@biazzamedien.de
Tel.: 089/235005-0
Fax: 089/235005-23
Wiederverkäufer
Wiederverkäufer von historischen Reproduktionen in gedruckter Form wenden sich bitte ebenfalls an
Biazza OHG
E-Mail: service@biazzamedien.de
Tel.: 089/235005-0
Fax: 089/235005-23
Rasterdaten und Sonderanfertigungen als Plotausgaben
Reproduktionen als Rasterdaten und Sonderanfertigung als Plotausgaben erhalten Sie ausschließlich am
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
E-Mail:
service@geodaten.bayern.de
Tel.: 089/2129-1111
Fax: 089/2129-1113
Beratung/Ansicht
Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen auf der Seite Kontakt.
Preise
Farbkopie 70 x 70cm 49,00 €
DIN A3-Ausschnitt 15,00 €
Datenbereitstellung zum Download 40,00 €
Technische Daten und Spezifikationen
flächendeckend für Bayern
jpeg, tif unkomprimiert, tif lzw-komprimiert