Hinweis
zur erforderlichen Berufsausbildung
Es können sich Personen bewerben, die eine Abschlussprüfung in einem gesetzlich geregelten, der vorgesehenen Verwendung entsprechenden Ausbildungsberuf abgelegt haben.
Ausbildungsberufe, die der vorgesehenen Verwendung entsprechen, sind nach dem Klassifikationsrahmen der Berufe festgelegt. Um festzustellen, ob Sie die Ausbildung in einem entsprechenden Beruf abgeschlossen haben, gehen Sie wie folgt vor:
- Suchen Sie aus dem Alphabetischen Verzeichnis der Berufsbenennungen der Arbeitsagentur die Berufshauptgruppe Ihres Ausbildungsberufes (die ersten beiden Stellen des fünfstelligen Tätigkeitsschlüssels) und
- lesen Sie aus der Systematischen Übersicht der Berufe (pdf, 651 kB) ab, ob Sie einen entsprechenden Ausbildungsberuf erlernt haben.