Was bringt das Bayerische Digitalgesetz
Zum 01.08.2022 hat das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) das Bayerische EGovernmentgesetz abgelöst. Dadurch hat sich der maßgebliche Rechtsrahmen für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung in Bayern maßgeblich verändert.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Behörden, Unternehmen und Bürger des Freistaats?
Was bedeutet „Digital First“, „Nutzerfreundlichkeit“ oder „EfA“ im Kontext des neuen Rechtsrahmens?
Wie soll die neu gegründete AöR Kommunen bei der Umsetzung des OZG bzw. des BayDiG unterstützen?
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